Es gibt die Möglichkeit für Beratungsgespräche, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie im Einzel- oder Gruppentherapeutischen Setting.
Wir brauchen keinen Überweisungsschein; lediglich die Krankenkassenchipkarte.
Schweigepflicht: Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über die Behandelten oder den Inhalt der Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugspersonen bzw. die Behandelten selber entbinden die Therapeuten von der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von gesetzlichen und privaten Kassen übernommen
Zusätzlich gibt es noch weitere Therapie- und Beratungsangebote in unserer Praxis